Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

12 Mrz Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Am 6. März 2017 konnten wir im Seniorenclub in der Berliner Straße einem interessanten Vortrag von Frau Barasch lauschen. Am 01.10.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten.

Der Begriff Pflege wird jetzt neu interpretiert. Es steht nicht mehr nur die körperliche Pflege im Vordergrund, sondern die tatsächliche Teilhabe am Leben/Alltag. Dazu zählen jetzt auch die Kognition und das Verhalten, sowie Therapien und Alltagsgestaltung. Man ist endlich weggekommen vom sinnlosen Addieren festgelegter Pflegezeiten in Minuten. Wir haben diese Entwicklung den Betroffenen mit einer Demenz zu verdanken. Wir Schlaganfallbetroffene sind durch unsere Sprachstörung, die eingeschränkte Konzentration und Aufmerksamkeit oft auf die Hilfe anderer angewiesen.

Bankgeschäfte, Bedienungsanleitungen, Telefonrechnungen, Kochrezepte, Telefonate… das sind für uns große Hürden im Alltag. Viele in unserer SHG haben nie eine Pflegstufe erhalten. Sie können laufen und sich bewegen. Sie gehen allein auf die Toilette und können sich anziehen.

Frau Barasch erklärte uns mit viel Geduld und einer tollen Power Point Präsentation die neue Situation. Sie ermutigte jeden einzelnen einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Wir müssen lernen zu unseren Defiziten zu stehen und diese auch offen zu legen. Es sind keine Almosen um die wir betteln sollen. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die wir sinnvoll für unsere Teilhabe einsetzten sollen.

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Es sind seitdem 6 Monate vergangen und beinahe jeder Betroffene unserer SHG hat einen Antrag gestellt. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) prüfte fast alle Anträge wohlwollend. Sogar bei einem Widerspruch hatte Frau Barasch die richtigen Hinweise für
uns. Danke Frau Barasch!!